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   VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04   

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https://dejure.org/2004,6067
VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04 (https://dejure.org/2004,6067)
VG Gießen, Entscheidung vom 12.08.2004 - 8 G 2592/04 (https://dejure.org/2004,6067)
VG Gießen, Entscheidung vom 12. August 2004 - 8 G 2592/04 (https://dejure.org/2004,6067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 2 GastG, § 4 Abs 1 Nr 1 GastG, § 15 Abs 2 GewO
    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft und eines Beherbergungsbetriebes und zugleich verfügte Schließung dieser Gaststätte; Schließung der Betriebsräume einer Gaststätte durch Versiegelung und Verplombung; Unzuverlässigkeit i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Niddatal: Chausseehaus bleibt geschlossen - illegale Prostitution

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 245
  • DVBl 2004, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung

    Auszug aus VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04
    Einer näheren Begründung für das Tätigwerden der Behörde bedarf es in diesen Fällen aber nicht (vgl. Hess. VGH, B. v. 20.02.1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291, 292; OVG Thüringen, B. v. 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04
    Einer näheren Begründung für das Tätigwerden der Behörde bedarf es in diesen Fällen aber nicht (vgl. Hess. VGH, B. v. 20.02.1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291, 292; OVG Thüringen, B. v. 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl.
  • VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04

    Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als

    Auszug aus VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04
    Solche beharrlichen Verstöße gegen gewerbebezogene Vorschriften (vgl. VG Gießen, B.v. 26.04.2004 - 8 G 1361/04 -, GewArch 2004, 302) konnte die Antragsgegnerin berücksichtigen und hierauf die Annahme der Unzuverlässigkeit des Antragstellers stützen.
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Auszug aus VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04
    Es müsse insbesondere als widersinnig betrachtet werden, einen Gastwirt zu bestrafen, der für die Prostitutionsausübung einigermaßen humane Arbeitsbedingungen schaffe (vgl. VG Berlin, U. v. 01.12.2000 - 35 A 570/99 -, NJW 2001, 983 (Ls. 2) und S. 984).
  • OVG Hamburg, 18.03.1996 - Bs V 27/96

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04
    Zwar wird vertreten, bevor eine langjährige Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte widerrufen werde, weil deren Inhaber der Hehlerei Vorschub geleistet habe, sei in der Regel zu prüfen, ob nicht eine mildere Maßnahme, z. B. eine Abmahnung genüge, um zu gewährleisten, dass der Inhaber der Erlaubnis die Gaststätte in Zukunft zuverlässig und ordnungsgemäß führe (vgl. OVG Hamburg, B. v. 18.03.1996 - OVG Bs V 27/96 -, GewArch 1996, 425).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Sie argumentiert nicht mehr mit einer Unsittlichkeit der Prostitution als solcher, sondern stellt auf deren konkreten Öffentlichkeitsbezug oder auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften ab (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 22 CS 03.2276 - [...]; - Sperrgebietsverordnung und vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 - GewArch 2004, 491 - Menschenhandel; OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 - GewArch 2005, 387 f. und VG München, Beschluss vom 17. Juni 2004 - M 16 S 04.2829 - jeweils Sperrgebietsverordnung; VG Gießen, Beschluss vom 12. August 2004 - 8 G 2592/04 - GewArch 2004, 432 - Verstöße gegen das Ausländergesetz, § 259 StGB; VG Weimar, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 8 E 202/02.We - GewArch 2002, 298 - Sperrgebietsverordnung; allgemein VG Stuttgart, Urteil vom 22. Juli 2005 - 10 K 3330/04 - GewArch 2005, 431 und zuvor bereits das in den Materialien zum Prostitutionsgesetz, BTDrucks 14/5958 a.a.O., zustimmend zitierte Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2000 - VG 35 A 570.99 - GewArch 2001, 128).
  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Etwas anderes gilt auf Grund des auf das Ermessen der Untersagungsbehörde einwirkenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur dann, wenn im Zeitpunkt, auf den bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung abzustellen ist, eindeutig erkennbar ist, dass die formell illegale gewerbliche Betätigung materiell legal ist und außerdem der Mangel der formellen Illegalität mit großer Wahrscheinlichkeit bald geheilt sein wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1983, 340; Hes. VGH, NVwZ-RR 1997, 222; VG Gießen, NVwZ-RR 2005, 245).
  • VG Gießen, 18.01.2008 - 8 E 314/07

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Handel mit Drogen eines

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass Vorgänge, aus denen die Unzuverlässigkeit abgeleitet werden kann, sich in den Betriebsräumen selbst zugetragen haben müssen (vgl. VG Gießen, B. v. 12.08.2004 - 8 G 2592/04 -, GewArch 2004, 432, 433).
  • VG Gießen, 27.01.2005 - 8 G 63/05

    Offenbarungsbefugnis des Finanzamtes gegenüber Gewerbeaufsichtsbehörden

    Lediglich in Ausnahmefällen soll der Behörde ermöglicht werden, von dem an sich gebotenen Einschreiten gemäß § 15 Abs. 2 GewO abzusehen (vgl. VG Gießen, VR 2005, 33, 35).
  • VG Gießen, 25.04.2005 - 8 G 593/05

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit; Nachvollziehbarkeit der behaupteten

    Das öffentliche Interesse fordert in diesen Fällen nämlich grundsätzlich das Einschreiten gegen formell und materiell-illegale Betriebe (VG Gießen, B. v. 12.08.2004 - 8 G 2592/04 -, GewArch 2004, 432, 433; VG Gießen, B. v. 05.08.2004 - 8 G 2968/04 -, S. 4 BA).
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